Semesterticket

Semesterticket für Studenten und Fachhochschüler

Sehr häufig haben Studenten bzw. Fachhochschüler finanzielle Nachteile, wenn sie den Hauptwohnsitz in ihrer Heimatgemeinde belassen und nicht an den Studienort verlegen – so auch beim Ankauf eines „Semestertickets“.
Daher wurde vom Gemeindevorstand in der Sitzung am 18. Mai 2015 eine Förderung für Studierenden in Form eines Zuschusses zum Semesterticket beschlossen.

Für die Förderung gelten folgende Richtlinien:

  • Die Förderung gilt für alle im Studienförderungsgesetz genannten Studienrichtungen und umfasst alle Studienstandorte in Österreich.
  • Die Altersgrenze für den Förderbezug ist jene Grenze, die am jeweiligen Studienstandort das Ende des Bezuges des Semestertickets bedeutet.
  • Der Hauptwohnsitz muss während der geförderten Zeit in Bad Zell sein.
  • Die Förderhöhe umfasst die Preisdifferenz zum Hauptwohnsitz-Studienticket, der jeweiligen Universität.
  • Das Ansuchen ist im Nachhinein bis spätestens 31.03. jeden Jahres für das Wintersemester bzw. bis 31.07. jeden Jahres für das Sommersemester zu stellen.
  • Doppelförderungen sind ausgeschlossen.

Andrea Schinnerl
Ausschuss f. Jugend, Sport und Freizeit

Antragsformular

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